Umzug als Jobcenter Kunde

Wenn Sie Hartz 4 Leistungen beziehen und umziehen müssen, erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag, den Sie dem Jobcenter zur Beantragung der Übernahme der Umzugskosten vorlegen können.
Beim Jobcenter können Sie einen Antrag auf Finanzierung Ihres Umzuges stellen, dafür müssen sie ein paar Bedingungen erfüllen.

Grundsätzlich muss ein Hartz iV - Empfänger alles schriftlich nachweisen, wenn er außergewöhnliche Mittel beansprucht. Die Anträge müssen beim Jobcenter am aktuellen Wohnort beantragt werden.


Wann übernimmt das Jobcenter die Kosten für einen Umzug?

In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kosten für Ihren Umzug:

- Wohnung wurde vom Vermieter gekündigt

- Familienzuwachs

- Arbeitsplatz in einer anderen Stadt

- Trennung  / Scheidung 

- Schimmelbefall in der Wohnung

- Auszug aus Elterlichen Wohnung


Tipp: Planen Sie erst Ihren Umzug, nachdem sie eine Zusage vom Jobcenter erhalten haben. Sie müssen den Umzug selber organisieren.
 Das gleiche gilt auch für Entrümpelungen / Haushaltsauflösungen 



Bezahlt das Jobcenter ein Umzugsunternehmen?


Es gibt einige Regelungen um den Umzug durch eine Umzugsfirma zu ermöglichen.

- Krankheit

- hohes Alter

- Behinderung


Legen Sie dem Jobcenter eine ärztliche Bescheinigung vor, übernimmt das Jobcenter die Kosten für ein Umzugsunternehmen.

Sie müssen dem Job Center 3 verschiedene Angebote vorlegen. Eine Grundreinigung wird in den meisten Fällen ebenfalls übernommen. Das gleiche gilt auch für Entrümpelungen / Haushaltsauflösungen.



Haben Sie noch Fragen?
Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein Angebot für das Job Center.